Unterstützung bei der Abklärung von Dokumenten arbeitssuchender KandidatInnen aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien

Österreich ist (in den letzten Jahren) vermehrt mit arbeitssuchenden
Personen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens konfrontiert. Diese
können in Österreich eine Rot-Weiß-Rot – Karte als Fachkraft für 12
Monate beantragen, wenn sie:

1) eine abgeschlossene Berufsausbildung in
einem Mangelberuf laut Verordnung nachweisen können,

2) ein verbindliches
Arbeitsplatzangebot in Österreich haben und das Unternehmen bereit ist,
ihnen das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende
Mindestentgelt zu bezahlen (im Falle einer betriebsüblichen Überzahlung
ist auch diese zu gewähren) und wenn sie

3) nach den
Zulassungskriterien für Fachkräfte mindestens 50 Punkte erreichen.

In diesem Zusammenhang werden von den BewerberInnen oftmals Leistungs-
und Ausbildungsnachweise aus ihrem jeweiligen Herkunftsland vorgelegt,
die am österreichischen Arbeitsmarkt als Bestätigung ihrer Qualifikation
dienen sollen. Diese Nachweise sind nicht nur im Zuge eines
Bewilligungsverfahrens durch das AMS, sondern auch generell aus Sicht
der österreichischen ArbeitgeberInnen schwer in ihrer tatsächlichen
Aussagekraft zu bewerten, da sich die Berufsbildungssysteme in den
Herkunftsstaaten sowohl im Vergleich zu Österreich als auch
untereinander stark voneinander unterscheiden und sie sich darüber
hinaus laufend verändern.

Gerade dieser kontinuierliche Wandel der Berufsausbildungen macht die
Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen aus den Nachfolgestaaten
Jugoslawiens (Serbien, Bosnien- Herzegowina, Kosovo, Kroatien,
Mazedonien und Montenegro) zu einer Herausforderung für die AkteurInnen
am österreichischen Arbeitsmarkt.

Themen: Arbeitsmarkt, EU-Programme, Internationale Kooperationen, Soziales
Auftraggeber:innen: Arbeitsmarktservice Niederösterreich
Mitarbeiter:innen: Sanja Selak-Ostojic
Status: beendet
von: 2013 bis: 2016