Arbeitskräfteüberlassung in Österreich. Eine empirische Untersuchung zur Entwicklung der Arbeitskräfteüberlassung im Zeitverlauf und zum Status Quo der Arbeitssituation der beschäftigten Personen

Keine andere Branche konnte in den letzten Jahren eine derart starke Expansionsdynamik verzeichnen wie jene der Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung – daran änderten auch kurzfristige starke Einbußen in den Krisenjahren nichts. Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung wird seitens der Wirtschaft vor allem geschätzt, weil sie flexible Möglichkeiten zur Abdeckung von Unterschieden in der Auslastung bereitstellt. Um zu verhindern, dass das Flexibilisierungsrisiko auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen wird, einigten sich VertreterInnen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bereits Ende der 1980er Jahre auf ein Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Nach weiteren jahrelangen Verhandlungen wurde im Jahr 2002 ein Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen, welcher für ArbeiterInnen unter anderem Fragen der Entlohnung und der Entkoppelung zwischen Arbeitseinsätzen und Anstellung beim Überlasserbetrieb regelt. Im Jahr 2012 wurde das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz schließlich novelliert und damit die LeiharbeiterInnen gegenüber den Stammbelegschaften im Betrieb in punkto betrieblicher Sozialleistungen, Arbeitszeit und Urlaub gleichgestellt. Dank dieser vielfältigen Regulierungsbemühungen verfügt Österreich über eine gesetzliche und kollektivvertragliche Grundlage für die Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung, welche sich auch EU-weit durchaus sehen lassen kann.

Eine vorhergehende Studie aus dem Jahr 2007 zur Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung zeigte allerdings recht deutlich auf, dass auf Seiten der ArbeitnehmerInnen hohe Arbeitsbelastungen und prekäre Beschäftigungsverläufe mit starken saisonalen Komponenten nicht selten der Fall waren. Mit dieser hier vorliegenden Aktualisierung der Studie zur Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung soll geprüft werden, inwieweit LeiharbeiterInnen noch immer ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse sind bzw. ob der Gap zwischen Kern- und Randbelegschaften mittlerweile verkleinert werden konnte.

Die Studie stellt nicht nur den Status Quo aus verschiedenen Blickwinkeln dar, sondern liefert auch erstmals Ergebnisse zur Situation der LeiharbeiterInnen für die letzten 20 Jahre. Neben Analysen zu den rezenten Regelungen zur Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung werden auch Längsschnitt- und Strukturdatenanalysen getätigt. Zusätzlich kommen LeiharbeiterInnen im Rahmen einer repräsentativen Befragung selbst zu Wort. Ergänzt wird das dadurch entstehende Bild durch Gespräche mit Experten und Expertinnen.

Der Studienband steht hier zum Download bereit

Themen: Arbeitsmarkt, Internationale Kooperationen
Auftraggeber:innen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Mitarbeiter:innen: Andreas Riesenfelder, Lisa Danzer, Petra Wetzel
Status: beendet
von: 2017 bis: 2017